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Bronzezeitliches Gräberfeld

Die amtliche Denkmalliste, Stand 2025, führt in Suschow ein Bodendenkmal: Gräberfeld der Bronzezeit, Flur 1, Nummer 80032.

Bronzezeit

Beobachtung: Die für den Beitrag angegebene amtliche Denkmalliste (Stand 2025) verzeichnet für Suschow ein bronzezeitliches Gräberfeld in Flur 1 unter der Nummer 80032. Als Dorfkontext ist außerdem ein eigenständiges Bodendenkmal „Siedlung der Bronzezeit“ in derselben Flur 1 unter Nummer 80033 überliefert [revision_id: 15]. Einordnung: Die beiden Listeneinträge belegen, dass in Suschow mindestens zwei getrennt geführte archäologische Fundbereiche mit bronzezeitlicher Ansprache verzeichnet sind. Das Gräberfeld kann daher als Teil des vor- bzw. frühgeschichtlichen Befundbestands des heutigen Ortsgebiets eingeordnet werden. Vermutung: Eine funktionale oder zeitlich unmittelbare Verbindung zwischen Gräberfeld 80032 und Siedlung 80033 liegt zwar nahe, ist mit den vorliegenden Kurzangaben aber nicht nachgewiesen. Insbesondere kann nicht festgestellt werden, ob beide Fundbereiche derselben Siedlungsphase angehören oder welche Personen dort bestattet wurden.

Datierung und Belege

Bronzezeit · Mit Quellen belegt

Grundlage der Datierung: Zeitliche Einordnung nach der amtlichen Kurzansprache.

Bei der Einordnung wurde KI verwendet. Maßgeblich sind die angegebenen Belege und Unsicherheiten.

Denkmalliste des Landes Brandenburg – Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Seite 8; Bodendenkmal 80032

Zeitliche Einordnung nach der amtlichen Kurzansprache.

Bodendenkmale sind Fundbereiche; ein Eintrag belegt keine öffentlich zugängliche Ausgrabung.